Lastenausgleich, Lastschrift. Laufkarte und alles darüber
August 15, 2017
Lastenausgleich: durch Gesetz bestimmte Vermögensumverteilung nach dem Zweiten Weltkrieg. Der L. war eine Eingliederungshilfe v.a. für Vertriebene und Flüchtlinge aus den Ostgebieten und aus der ehemaligen DDR. Finanzierwurde der L. durch eine Vermögensabgabe.
Lastschrif(Lastschrifteinzugsverkehr): ein Einzugspapier, midem der Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstituts (erste Inkassostelle) fällige Forderungen aus dem Guthaben des Zahlungsverpflichteten bei dessen Kreditinstitu(Zahlstelle) in Höhe des aus der L. ersichtlichen Betrags einzieht. Dazu benötiger entweder einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung. Zwischen den Kreditinstituten isder Verkehr miL. in dem von den Spitzenverbänden abgeschlossenen Abkommen über den Lastschriftverkehr geregel(u. a. einheitliche Lastschriftvordrucke), zwischen dem Zahlungsempfänger und seiner Bankverbindung wird i. d. R. eine Vereinbarung getroffen, in der alle Einzelheiten (z.B. über Vordrucke, Valutierung, Rückbelastung usw.) geregelsind. Dem Einreicher (Zahlungsempfänger) wird der Betrag der zum Einzug eingereichten L. wie ein Scheck unter Eingang Vorbehalten gutgeschrieben. Für den Zahlungsverpflichteten sind L. bei Sichzahlbar, d. h., sein Konto wird bei Vorlage der L. belastet.
Laufkarte: Hilfsmittel der Arbeits-vorbereitung. Die L. begleiteein Werkstück von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und stellso die Durchführung des geplanten Arbeitsablaufs sicher. U. U. sind ihr Lohnzettel miVorgabezeiten (Sollzeiten) und einzutragenden sowie Arbeitsanweisungen beigegeben.