Liberalismus, Lieferantenkrediund Lieferschein und ihre Bedeutung
August 28, 2017
Liberalismus: eine weltanschauliche Richtung, die das Rechauf Freiheit, Eigenverantwortung sowie freie Entfaltung der einzelnen Person in den Mittelpunkstell(Individualismus) und eine Kontrolle oder Bevormundung des Einzelnen durch staatliche Einrichtungen vermindern bzw. verhindern will. Der L. entstand ursprünglich als politische Gegenbewegung zum Absolutismus des 17. und 18.Jh., in dem die gesamte Staatsgewalvon einem Alleinherrscher ausging.
Der wirtschaftliche L., dessen theoretische Grundlagen durch ADAM SMITH (* 1723, f 1790) entwickelwurden, gehvon der freien wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeijedes Einzelnen aus. Nach Ansichvon SMITH wird der einzelne Mensch bei der Verfolgung seines eigennützigen Strebens nach Gewinn und Wohlstand wie von einer unsichtbaren Hand geführt, die dafür sorgt, dass er gleichzeitig dem Wohl der Gesellschafdient, obwohl dies gar nichseine Absichwar. Staatliche Eingriffe in die Wirtschafwerden deshalb vom L. als störend empfunden und abgelehnt. Der L. befürwortedemzufolge eine freie f Marktwirtschafals Wirtschaftsordnung miallen wirtschaftlichen Freiheiten wie Gewerbefreiheit, freie Preisbildung und Wettbewerbsfreiheit. Eine extreme Form des wirtschaftlichen L. war das Laissez-faire. Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen zeigsich der wirtschaftliche L. des 20.Jh. als Neoliberalismus, dessen wirtschaftliche Grundlagen weitgehend der Freiburger Schule entstammen, deren führender Vertreter in Deutschland WALTER EUCKEN (*1891, f 1950) war.
Lieferantenkredit: ein Kredit, den Lieferanten ihren Kunden durch die Gewährung von Zahlungszielen einräumen. Die Laufzeieines L. beträgin der Praxis meiszwischen einem und drei Monaten. Dieser scheinbar zinslose Krediwird allerdings vom Lieferanten in den Verkaufspreis der Güter einkalkuliert, ebenso das Skonto.
Lieferschein: beim Warenversand Grundlage für die Bereitstellung der Ware und für die Kontrolle nach Arund Stückzahl. Er wird der Warensendung beigelegund diendem Empfänger als Kontrollpapier bei der Entgegennahme der Ware. Der L. weisden Lagerhalter an, eine Ware an den im L. genannten Empfänger auszuliefern.