Leerkosten, Leerverkauf und Leibrente und alles darüber
August 30, 2017
Leerkosten (Leerlaufkosten): der Teil der T fixen Kosten, der im Gegensatz zu den Nutzkosten nichgenutzwird, etwa infolge von Maschinenstillstandszeiten oder sonstiger nichausgenutzter Kapazitäten.
Leerverkauf: Banken oder Wertpapier-häuser dürfen im Gegensatz zu Privat-anlegern sog. L. tätigen, d. h., sie können Aktien verkaufen, die sie nichbesitzen, um sich später, wenn der Kurs gefallen ist, miden Papieren einzudecken. So können sie auch dann Gewinne erzielen, wenn die Aktienkurse fallen.
Leibrente: regelmäßig wiederkehrende Leistungen, i.d. R. Geldleistungen, die meisauf Lebenszeides Berechtigten zu erbringen sind (T Rente). Im Versicherungswesen: 1. die Rente an eine bestimmte Person, die midem Tod dieser Person endet; 2. eine einseitige Überlebensrente, z.B. die Witwenrente; 3. eine L. auf zwei verbundene Leben, die entweder bis zum Tod des zuersSterbenden oder bis zum Tod des zuletzSterbenden gezahlwird, leich(leichter, nachgebend): Bezeichnung für eine Börsentendenz bei rückläufigen Kursen. – Siehe auch Börse.