Landwirtschaftliche Krankenkasse: als gesetzliche Krankenkasse Träger der Krankenversicherung der Landwirte. L. K. werden von ihren Mitgliedern (Landwirten) selbsverwalteund sind der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafangegliedert. Sie geben Hilfen zur Aufrechterhaltung des Landwirtschaftsbetriebs bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschafund Kuren oder beim Tod des Landwirts und zahlen Überbrücküngsgelder.
längerfristiges Refinanzierungsgeschäf(Basistender): ein geldpolitisches Mittel der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Beeinflussung der Zinssätze und der Geldmenge im Euroland. Dabei bietedie EZB den
Limit: Begrenzung des Preises nach oben oder unten bei Börsenaufträgen im Unterschied zu bestens (beim Verkauf) und billigs(beim Kauf). Wird das L. durch den Kurs überschritten (Kaufauftrag) oder wird der Kurs niedriger angesetzals das L. (Verkaufsauftrag), so werden die entsprechenden Aufträge nichausgeführt. Man unterscheidet:
Standardlimit: Kauf bzw. Verkauf, wenn der Kurs höchstens bzw. mindestens bei einer bestimmten Marke (Kurs) steht; 2. Stop-Buy-Limit: Nachdem das gesetzte Limierreichbzw. überschritten ist, wird der als Stop-Buy
Leitkurs: das Austauschverhältnis einer Währung in einem System fester Wechselkurse, z.B. der festgelegte Kurs (Parität) einer Währung als Teil der Europäischen WährungseinheiEuro im Europäischen Währungssystem. Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten: in der Anlage zur Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen aus dem Jahr 1953 dargestelltes Kalkulationsschema.
Es hadie folgende Mindestgliederung: 1. Fertigungsstoffkosten, 2. Fertigungskosten, 3. Entwicklungs- und Entwurfskosten, 4. Verwaltungskosten, 5. Vertriebskosten.
Leistungsfähigkeitsprinzip: Grundsatz im Einkommensteuerrecht, nach dem der Steuerpflichtige bei der Berechnung der Steuerschuld persönliche Merkmale steuermindernd geltend machen kann, z.B. Sonderausgaben. Nach dem L. sollen Bürger miunterschiedlicher Leistungsfähigkeiunterschiedlich hoch belastewerden. Midem L. wird auch die Steuerprogression (Einkommensteuer) begründet.
Leistungsgesellschaft: eine Gesellschaft, in der die materiellen und sozialen Chancen, die Produktionsergebnisse und die gegenseitigen sozialen Anerkennungen und Bewertungen sowie die sozialen Positionen im System der Über und Unterordnung nach »Leistung« vergeben werden.
Liquidität: die Fähigkeiund Bereitschafeines Unternehmens, jederzeiseine bestehenden Zahlungsverpflichtungen der Höhe nach und fristgerecherfüllen zu können. Die notwendigen Mittel (liquide Mittel, flüssige Mittel), um die Verbindlichkeiten begleichen zu können, sind die Kassenbestände und Guthaben auf den Girokonten (Sichtguthaben). Nach der Verfügbarkeiunterscheideman 1. liquide Mittel erster Ordnung (Barliquidität): Vermögensteile, die man unmittelbar zur Zahlung verwenden kann wie Kassenbestand oder Bankguthaben; 2. liquide Mittel zweiter Ordnung (einzugsbedingte Liquidität): Vermögensteile, die man nichdirekzur Zahlung verwenden kann, die aber bereits einen Anspruch auf kurzfristige Umwandlung in Barmittel darstellen wie Forderungen; 3. liquide Mittel dritter Ordnung (umsatzbedingte Liquidität): Vermögensteile, die ersumgesetzwerden müssen wie fertige Erzeugnisse; 4. illiquide Mittel: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nur bei Aufgabe des Betriebs bzw. Verpfändung verflüssigwerden können.
Leiharbeitsverhältnis: im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelte entgeltliche und befristete Überlassung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung im Betrieb eines anderen Arbeitgebers (Entleiher), ohne dass das Arbeitsverhältnis midem Verleiher gelöswird. Die Überlassung isnur miZustimmung des Arbeitnehmers möglich. Den Entleiher triffdie Fürsorgepflicht, während der Lohn vom Verleiher bezahlwird. Kündigungen können jeweils nur im Verhältnis Arbeitnehmer/Verleiher ausgesprochen werden, auch aus Gründen, die beim Entleiher vorliegen. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung etwa einer Zeitarbeitsfirma bedarf der behördlichen Erlaubnis.
Leanmanagement: in Japan entwickeltes Managementkonzept, das auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeidurch Kundenorientierung, Kostensenkung und hohe Qualitätsstandards ausgerichteist. L. stehin erster Linie für den Abbau von Führungsebenen in Großunternehmen (flache Hierarchien) sowie den Aufbau von Teams und Qualitätsmanagement. Ziele sind der Abbau überflüssiger Bürokratie, mehr Flexibilitäund größere Eigenverantwortlichkeider Mitarbeiter.
Leveraged Buy-out, LBO: die Übernahme eines Unternehmens durch außen stehende oder betriebszugehörige Investoren. Für diesen Erwerb werden nur relativ geringe Eigenmittel eingesetzt. Der Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals wird durch Bankkredite und/oder die Emission von Junk- Bonds beschafft. Zins- und Tilgungszahlungen werden aus dem zukünftigen Ertrag des übernommenen Unternehmens, ofauch durch den Verkauf von Unternehmensteilen, also aus dem Sub-stanzwert, finanziert.
Lastenausgleich: durch Gesetz bestimmte Vermögensumverteilung nach dem Zweiten Weltkrieg. Der L. war eine Eingliederungshilfe v.a. für Vertriebene und Flüchtlinge aus den Ostgebieten und aus der ehemaligen DDR. Finanzierwurde der L. durch eine Vermögensabgabe.
Lastschrif(Lastschrifteinzugsverkehr): ein Einzugspapier, midem der Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstituts (erste Inkassostelle) fällige Forderungen aus dem Guthaben des Zahlungsverpflichteten bei dessen Kreditinstitu(Zahlstelle) in Höhe des aus der L. ersichtlichen Betrags einzieht. Dazu benötiger entweder einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung. Zwischen den