Leiharbeitsverhältnis: im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelte entgeltliche und befristete Überlassung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung im Betrieb eines anderen Arbeitgebers (Entleiher), ohne dass das Arbeitsverhältnis midem Verleiher gelöswird. Die Überlassung isnur miZustimmung des Arbeitnehmers möglich. Den Entleiher triffdie Fürsorgepflicht, während der Lohn vom Verleiher bezahlwird. Kündigungen können jeweils nur im Verhältnis Arbeitnehmer/Verleiher ausgesprochen werden, auch aus Gründen, die beim Entleiher vorliegen. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung etwa einer Zeitarbeitsfirma bedarf der behördlichen Erlaubnis.
Leanmanagement: in Japan entwickeltes Managementkonzept, das auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeidurch Kundenorientierung, Kostensenkung und hohe Qualitätsstandards ausgerichteist. L. stehin erster Linie für den Abbau von Führungsebenen in Großunternehmen (flache Hierarchien) sowie den Aufbau von Teams und Qualitätsmanagement. Ziele sind der Abbau überflüssiger Bürokratie, mehr Flexibilitäund größere Eigenverantwortlichkeider Mitarbeiter.
Leveraged Buy-out, LBO: die Übernahme eines Unternehmens durch außen stehende oder betriebszugehörige Investoren. Für diesen Erwerb werden nur relativ geringe Eigenmittel eingesetzt. Der Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals wird durch Bankkredite und/oder die Emission von Junk- Bonds beschafft. Zins- und Tilgungszahlungen werden aus dem zukünftigen Ertrag des übernommenen Unternehmens, ofauch durch den Verkauf von Unternehmensteilen, also aus dem Sub-stanzwert, finanziert.
Lastenausgleich: durch Gesetz bestimmte Vermögensumverteilung nach dem Zweiten Weltkrieg. Der L. war eine Eingliederungshilfe v.a. für Vertriebene und Flüchtlinge aus den Ostgebieten und aus der ehemaligen DDR. Finanzierwurde der L. durch eine Vermögensabgabe.
Lastschrif(Lastschrifteinzugsverkehr): ein Einzugspapier, midem der Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstituts (erste Inkassostelle) fällige Forderungen aus dem Guthaben des Zahlungsverpflichteten bei dessen Kreditinstitu(Zahlstelle) in Höhe des aus der L. ersichtlichen Betrags einzieht. Dazu benötiger entweder einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung. Zwischen den
Lebenshaltung: alle Güter und Dienst-leistungen, die einem privaten Haushalzur Verfügung stehen und den Lebensstandard ausmachen. Diese Güter und Dienstleistungen beruhen auf Sachzuwendungen oder werden durch Käufe erworben. Die damiverbundenen Ausgaben bilden die Lebenshaltungskosten, woraus der Verbraucherpreisindex errechnewird.
Lebensmittelkennzeichnung: Angaben, die nach der Kennzeichnungspflichfür alle angebotenen Lebensmittel zu machen sind. So müssen